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Familienland-Lexikon

Von A wie „Alleinerziehend“ bis Z wie „Zentrum Bayern Familie und Soziales“: In unserem Lexikon dreht sich alles um unser stärkstes Netzwerk – die Familie. Hier finden Sie kompakte Fakten, Erklärungen und Links zu weiterführenden Infos. Wir erweitern und aktualisieren das Lexikon regelmäßig. Stöbern Sie doch gleich mal los!

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A

Adoption

Adoption bedeutet, dass eine Einzelperson oder ein Paar offiziell die Elternschaft für ein Kind übernimmt, das nicht das leibliche ist. Eine Adoption hat in der Regel das Ziel, einem Kind, das nicht in seiner Herkunftsfamilie aufwachsen kann, zu einer neuen, liebevollen Familie zu verhelfen. Adoption ist aber nicht nur eine Option für Menschen mit unerfülltem Kinderwunsch oder solchen, die einem Kind ein neues Zuhause geben möchten. Auch zum Beispiel in Patchwork-Familien kann der Partner oder die Partnerin das Kind des anderen unter bestimmten Voraussetzungen adoptieren und offiziell die Elternschaft übernehmen. Leibliche Eltern können ihr Kind aus verschiedenen Gründen zur Adoption freigeben. Für das Kind werden dann geeignete Adoptiveltern gesucht.

Weiterlesen:

Anlaufstellen und Voraussetzungen für eine Adoption

„Freigabe zur Adoption“ und „Kind adoptieren“

Aktion Jugendschutz Landesarbeitsstelle Bayern e. V.
Logo: Aktion Jugendschutz Landesarbeitsstelle Bayern e. V.

Die Aktion Jugendschutz Landesarbeitsstelle Bayern e. V. hat das Ziel, den Kinder- und Jugendschutz im Bereich der Erziehung zu verbessern. Die Einrichtung stellt den Transfer zwischen Wissenschaft und Praxis her, entwickelt neue Erziehungskonzepte und Beratungsangebote und erstellt Fachliteratur und Arbeitshilfen. Auf diesen Grundlagen informieren, schulen und beraten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Eltern, Erziehungsfachkräfte und alle, die mit Kindern und Jugendlichen leben, arbeiten und ihre Freizeit verbringen. Die Aktion Jugendschutz Landesarbeitsstelle Bayern e. V. wird vom Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales gefördert.

Themenschwerpunkte der Aktion Jugendschutz Landesarbeitsstelle Bayern e. V. sind:  

  • Suchtprävention
  • Medienpädagogik
  • Gewaltprävention
  • Sexualpädagogik und Prävention von sexueller Gewalt
  • Glücksspielsucht
  • Das Projekt ELTERNTALK (bayernweite moderierte Gesprächsrunden für Eltern)
  • Das Präventionsangebot FREUNDE (Basisseminar für pädagogisches Fachpersonal)
Alleinerziehend; alleinerziehende Eltern

Alleinerziehende Eltern ziehen ihr Kind bzw. ihre Kinder ohne oder mit wenig Hilfe des anderen Elternteils groß. Es gibt keine allgemeine Definition von „alleinerziehend“. Ob ein Elternteil Anspruch auf Leistungen für Alleinerziehende hat, kann unter anderem davon abhängen, ob man z. B. geschieden, getrenntlebend, ledig oder verwitwet ist und wie viel der andere Elternteil das Kind mitbetreut. Es kann auch von Bedeutung sein, ob eine andere erwachsene Person im Haushalt lebt.

Alleinerziehende können Leistungen für Familien, existenzsichernde Leistungen und im Notfall Unterstützung der „Landesstiftung Hilfe für Mutter und Kind“ erhalten. Und es gibt spezielle finanzielle Leistungen wie den Unterhaltsvorschuss oder den steuerlichen Entlastungsbetrag. Hier haben wir Infos über finanzielle Leistungen für Familien und speziell finanzielle Leistungen für Alleinerziehende zusammengestellt.

Das Jugendamt informiert über Themen wie Unterhalt, Unterhaltsvorschuss, Vaterschaftsfeststellung, Kinderbetreuung und Unterstützung bei der Erziehung. Hier finden Sie Ihr Jugendamt (klicken Sie in der Liste auf Ihren Regierungsbezirk).

Beratungsangebote wie beispielsweise Erziehungsberatungsstellen stehen kostenlos zur Verfügung. Daneben gibt es vor Ort vielfach weitere Anlaufstellen für alleinerziehende Elternteile, so auch die Kontaktstellen des Verbands alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV).

Weiterlesen:

Finanzielle Leistungen und Anlaufstellen für Alleinerziehende

B

Baby-Timer
Logo: Schwanger in Bayern.

Der Baby-Timer ist ein Info-Service des Bayerischen Familienministeriums. Das Angebot begleitet (werdende) Eltern und informiert sie (gegliedert nach Wochen und Monaten) über wichtige Termine und To Dos – vom Beginn der Schwangerschaft bis zum dritten Lebensjahr des Kindes. Mehr erfahren Sie hier:

zum Baby-Timer auf der Website „Schwanger in Bayern“

Barrierefreiheit
Logo: Bayern barrierefrei.

Barrierefreiheit ist wichtig für eine inklusive Gesellschaft. Das Wort „inklusiv“ bedeutet: Alle Menschen können an allen Bereichen des Lebens selbstbestimmt und gleichberechtigt teilhaben.

Barrierefrei sind Lebensbereiche dann, wenn sie für Menschen mit Behinderung

  • in der allgemein üblichen Weise,
  • ohne besondere Erschwernis und
  • grundsätzlich ohne fremde Hilfe

auffindbar, zugänglich und nutzbar sind. 

Barrierefreiheit nutzt aber nicht nur Menschen mit Behinderung. So erleichtern zum Beispiel abgesenkte Bordsteine oder Aufzüge auch den Alltag von Familien – ob für die Oma mit Rollator oder für Eltern mit Kinderwagen.

Mehr zum Thema Barrierefreiheit und Inklusion in Bayern finden Sie hier:

zur Website „Bayern barrierefrei“

zur Website „Arbeitswelt inklusiv“

Ein spannendes Interview zum Thema „Nestbau von Familien“ und welche Rolle Barrierefreiheit auch bei modernen Wohnplänen spielt, lesen Sie hier: zum Interview mit Architekt Armin Kraus

Bayerisches Familiengeld

Das Bayerische Familiengeld wird seit September 2018 an alle Eltern mit ein- und zweijährigen Kindern ausgezahlt. Mit dem Familiengeld werden das bisherige Betreuungsgeld und das Landeserziehungsgeld gebündelt und aufgestockt:

  • Für das erste und zweite Kind gibt es jeweils 250 Euro monatlich pro Kind (für 24 Monate also 6.000 Euro)
  • Ab dem dritten Kind gibt es jeweils 300 Euro monatlich pro Kind (für 24 Monate also 7.200 Euro)

Die Leistung kommt auch Eltern zugute, die bisher weder Betreuungsgeld noch Landeserziehungsgeld erhalten haben. Gerade einkommensschwächere Familien mit kleinen Kindern und Familien mit mehreren Kindern profitieren von dieser finanziellen Unterstützung.

Detailliertere Infos, FAQs und die Nummer eines Servicetelefons zum Bayerischen Familiengeld finden Sie auf der Website des Zentrums Bayern Familie und Soziales (ZBFS).

Bayerisches Krippengeld

Seit dem 1. Januar 2020 gibt es im Freistaat das Bayerische Krippengeld. Damit werden Eltern bereits ab dem ersten Geburtstag ihres Kindes mit monatlich bis zu 100 Euro pro Kind bei den Kinderbetreuungsbeiträgen entlastet, wenn sie diese tatsächlich tragen. Das Leistungsende des Krippengelds ist unmittelbar an den Beitragszuschuss gekoppelt.

Das Krippengeld erhalten nur Eltern, deren Einkommen eine bestimmte haushaltsbezogene Einkommensgrenze nicht übersteigt. Gut zu wissen: Die Leistung können auch Adoptiveltern und Pflegeeltern in Anspruch nehmen.

Weiterlesen:

Antworten auf häufige Fragen (FAQs) rund ums Bayerische Krippengeld und die Nummer des Servicetelefons finden Sie beim ZBFS. Krippengeld: FAQs & Servicetelefon. Hier geht es direkt zum Antrag für Krippengeld (PDF).

Behinderung; Kinder mit Behinderung

Rechtlich gibt es im Sozialgesetzbuch (9. Buch) eine klare Definition für eine Behinderung: „Menschen mit Behinderungen sind Menschen, die körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, die sie in Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren an der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate hindern können.“ Als Behinderung gelten also nicht nur Beeinträchtigungen wie Seh- oder Höreinschränkungen, geistige Entwicklungsstörungen oder körperliche Handicaps ­– sondern auch ernsthafte (chronische) Erkrankungen wie zum Beispiel Depressionen oder Krebs und ihre Folgen.
Eltern von Kindern mit Behinderungen sind oft einer Mehrfachbelastung ausgesetzt und brauchen besondere Beratung und Unterstützung bei der Betreuung, Pflege oder bei finanziellen Anliegen.

Detailliertere Infos und weiterführende Links zu Unterstützungsprogrammen und Beratungsangeboten in Bayern finden Sie im folgenden Beitrag: zum Beitrag „Kinder mit Behinderung“ von Familienland Bayern.

Dort lesen Sie auch mehr speziell zu den Themen „Frühgeburt“, „Frühförderung“, „Inklusive Betreuung“, „Pflege von Kindern mit Behinderung“, „Selbsthilfegruppen für Eltern“ und „Freizeit und Erholung für Familien“.

Beitragszuschuss

Der sogenannte Beitragszuschuss ist ein Zuschuss zu den Kindergartenbeiträgen von Familien. Seit dem 1. April 2019 werden Eltern für die gesamte Kindergartenzeit mit 100 Euro pro Kind und Monat vom Freistaat Bayern unterstützt. Der Zuschuss zu den Kindergartenbeiträgen wird ab dem 1. September des Jahres gezahlt, in dem das Kind drei Jahre alt wird — und dann weiter bis zur Einschulung.

Weiterlesen:

Beitragszuschuss: Infos des Bayerischen Sozialministeriums

BOBY; Berufsorientierung Bayern (BOBY)
Logo: BOBY – Berufsorientierung Bayern.

Die Internetplattform Berufsorientierung Bayern (BOBY) richtet sich vor allem an Jugendliche, aber auch an Eltern, Lehrkräfte und Unternehmen in Bayern. Das Online-Portal ist eine Anlaufstelle zum Thema Berufsorientierung und Ausbildung in Bayern – mit jeder Menge Tipps, Infos und weiterführenden Links. Hier finden alle Zielgruppen Antworten auf häufige Fragen. So erfahren zum Beispiel Eltern, wie sie ihr Kind bei der Berufsorientierung und Ausbildungsplatzsuche unterstützen können und welche staatliche finanzielle Unterstützung sie während der Ausbildungszeit beantragen können.

BOBY ist ein Angebot der Allianz für starke Berufsbildung in Bayern. Darin engagieren sich bayerische Ministerien, Verbände und Organisationen gemeinsam für Bildung und Nachwuchsförderung.

Mehr erfahren: zur Internetplattform BOBY

C

Cyber-Mobbing

Als Cyber-Mobbing bezeichnet man das absichtliche Beleidigen, Bedrohen, Bloßstellen oder Belästigen anderer Personen – und zwar online, also über das Internet. Die Täter und Täterinnen belästigen ihre Opfer meist über einen längeren Zeitraum und oft anonym. Das Opfer kann sich meist nur schwer gegen die Angriffe wehren, während der Täter bzw. die Täterin sich in einer Machtposition befindet.

Oft kennen sich Opfer und Täter oder Täterin aus dem gemeinsamen Umfeld. So kann das Mobbing etwa online beginnen und offline (zum Beispiel in der Schule) weitergehen. Aus diesem Grund lassen sich Mobbing und Cyber-Mobbing meist nicht klar voneinander trennen.

Cyber-Mobbing findet im Internet statt (zum Beispiel in sozialen Medien oder auf Video-Portalen) sowie über Smartphones (zum Beispiel Online-Nachrichtendienste).

Weiterlesen:

In unseren FAQs zu „Kinder & Medien” haben wir weiterführende Links zum Thema Cyber-Mobbing zusammengestellt.

Die Website Bayern gegen Gewalt bietet Infos zu den Themen Mobbing und Cyber-Mobbing sowie die Jugendseite „Gewalt im Netz abwehren“.

Jugendliche und pädagogische Fachkräfte finden hier weiteren Rat: zum Umgang mit Cyber-Mobbing auf der Website „klicksafe“

E

Ehe- und Familienberatung

Der Freistaat Bayern unterstützt Ehepaare und Familien mit umfassenden Beratungsangeboten. Rund 130 Ehe- und Familienberatungsstellen stehen in ganz Bayern zur Verfügung: telefonisch, per E-Mail (auf Wunsch anonym) oder auch für persönliche Beratungstermine vor Ort. Für Ratsuchende mit einem Einkommen bis zu einer bestimmten Grenze sind die Angebote kostenfrei; von allen anderen wird eine sozialverträgliche Kostenbeteiligung erhoben. Die hoch qualifizierten Fachleute in Ehe- und Familienberatungsstellen helfen bei allen Fragen und Problemen rund um Ehe und Partnerschaft, die Familienplanung, den Familienalltag, aber auch Trennung und Scheidung.

Ergänzend gibt es bayernweit auch ein großes Netz an Erziehungsberatungsstellen.

zur Umkreissuche: Ehe- und Familienberatungsstellen in Ihrer Nähe

Elternbriefe
Logo: Elternbriefe.

Das ZBFS – Bayerisches Landesjugendamt unterstützt Eltern in ihrem Familienalltag mit insgesamt 48 Elternbriefen. Jede dieser kleinen Broschüren ist auf ein bestimmtes Alter des Kindes und die entsprechende Lebenssituation in der Familie zugeschnitten: von der Geburt bis zum 18. Lebensjahr, von Kita über Schulanfang bis Ausbildung. Die Briefe erklären die verschiedenen Entwicklungsphasen, enthalten nützliche Alltagstipps und beantworten typische Fragen aus Bereichen wie Erziehung, Ernährung, Gesundheit, Mediennutzung und Schule.
Interessierte können die Elternbriefe online lesen, als PDF herunterladen oder als Newsletter abonnieren.

Mit insgesamt fünf Medienbriefen wird das ZBFS – Bayerisches Landesjugendamt Eltern und Erziehungsberechtigte beim Umgang mit Kindern und Jugendlichen mit Medien unterstützen. Bis Frühjahr 2022 stehen planmäßig alle Medienbriefe zum Download bereit (1: Frühe Kindheit, 0 bis 6 Jahre, 2: Späte Kindheit, 7 bis 11 Jahre, 3: Pubertät/Teil I, 12 bis 15 Jahre, 4: Pubertät/Teil II, 16 bis 18 Jahre, und 5: Familie und Medien).

Die Eltern- und Medienbriefe runden das erziehungsorientierte Angebot des Bayerischen Erziehungsratgebers – BAER sinnvoll ab.  

Mehr Infos und Elternbriefe zum Download

Elterngeld

Das Elterngeld ist eine finanzielle Unterstützung des Bundes für Mütter und Väter, die nach der Geburt ihre Kinder selbst betreuen. Die Unterstützung können Alleinerziehende ebenso beantragen wie in einer Partnerschaft lebende Mütter und Väter, egal ob verheiratet oder nicht.   

Elterngeld erhält, wer

  • einen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat,
  • mit seinem Kind in einem gemeinsamen Haushalt lebt,
  • dieses Kind selbst betreut und erzieht,
  • keine oder keine volle Erwerbstätigkeit ausübt,
  • eine bestimmte Einkommensgrenze im Kalenderjahr vor der Geburt des Kindes nicht überschreitet.

Elterngeld wird gezahlt für

  • leibliche Kinder,
  • angenommene Kinder,
  • Kinder in Adoptionspflege,
  • Stiefkinder,
  • Kinder des Lebenspartners oder der Lebenspartnerin,
  • nichteheliche Kinder, wenn die Anerkennung der Vaterschaft noch nicht wirksam ist oder über die Vaterschaftsfeststellung noch nicht entschieden ist. 

In besonderen Fällen können auch Verwandte des Kindes bis zum dritten Grad (z. B. Tanten und Onkel) Elterngeld erhalten.

Weiterlesen:

Infos zu Elterngeld-Varianten, Berechnung, Mindest- und Höchstbeträgen, Antragsformularen und weitere Details gibt es hier: mehr zum Thema Elterngeld

ELTERNTALK
Logo: ELTERNTALK.

ELTERNTALK ist ein Projekt, das bayernweit Gesprächsrunden für Eltern von Kindern bis 14 Jahren anbietet (englisch: talk = deutsch: Gespräch). Geleitet werden die Gesprächsrunden von ehrenamtlichen Moderatorinnen und Moderatoren, die selbst Mütter oder Väter sind. Das Ziel: Erfahrungen und Tipps austauschen, Anregungen gewinnen, sich vernetzen und gemeinsam neue Stärken für das Abenteuer Familie entwickeln. Themen der Talkrunden sind zum Beispiel Erziehung, Konsum, Gesundheit, Suchtvorbeugung und Medien.

An ELTERNTALKs nehmen im Schnitt vier bis acht Personen teil. Meist lädt eine Teilnehmerin oder ein Teilnehmer zu sich nach Hause ein. Erziehungsberechtigte können sich aber auch in der Kita, einer Schule oder anderen öffentlichen Räumen zum Austausch treffen. Es gibt ELTERNTALKs auf Deutsch, Türkisch, Russisch und vielen weiteren Sprachen. Eine Talkrunde dauert zwei Stunden. Die Teilnahme ist kostenlos.

Entwickelt wurde ELTERNTALK von der Aktion Jugendschutz Landesarbeitsstelle Bayern e. V. (aj), die das Projekt auch betreut. Seit Projektstart im Jahr 2001 wird ELTERNTALK vom Bayerischen Familienministerium begleitet und finanziert. Das Bayerische Gesundheitsministerium fördert zusätzlich seit 2008 das Modul „Suchtprävention“.

Seit April 2020 bietet die aj den ELTERNTALK#online an. Dieser virtuelle Talk ermöglicht Eltern, sich in digitalen Gesprächsrunden auszutauschen.

Elternzeit

Die Elternzeit ist eine Auszeit vom Berufsleben für Mütter und Väter, die ihr Kind selbst betreuen und erziehen. Während der Elternzeit muss der Arbeitgeber seine Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer pro Kind bis zu drei Jahre freistellen. Wer in Elternzeit ist, muss nicht arbeiten und erhält keinen Lohn. Für den finanziellen Ausgleich können Mütter und Väter z. B. Elterngeld beantragen. Die Elternzeit

  • kann jeder Elternteil allein oder können beide Elternteile gemeinsam nehmen.
  • beträgt für jeden Elternteil pro Kind höchstens drei Jahre. Bei der Mutter wird die Zeit des Mutterschutzes von diesen drei Jahren abgezogen.
  • beginnt frühestens mit der Geburt des Kindes, bei der Mutter frühestens nach dem Mutterschutz.
  • endet spätestens am Tag vor dem 8. Geburtstag des Kindes.
Entwicklungsverzögerungen

Jedes Kind entwickelt sich in seinem individuellen Tempo und auf seine ganz persönliche Art. Unterschiede in der Entwicklung von Kindern sind daher ganz normal und kein Grund zur Beunruhigung. Fachleute haben aufgrund von Beobachtungen vieler Kinder aus allen Bereichen der kindlichen Entwicklung Werte und zeitliche Grenzen zusammengetragen, um eine Orientierung zu ermöglichen, in welchem Alter bei Kindern einzelne Fertigkeiten im Normalfall zu erwarten sind und ab wann spätestens diese zeitliche Grenze als überschritten gilt. Daraus ergibt sich ein zeitlicher Rahmen, in dem einzelne Entwicklungsschritte im Normalfall stattfinden. Damit können aber auch Aussagen darüber getroffen werden, wann eine Entwicklungsverzögerung vorliegt und eine besondere Förderung notwendig wird. Manche Kinder weisen lediglich Verzögerungen in einem Bereich auf, bei anderen sind mehrere Bereiche betroffen. Je nachdem, wie weit ein Kind vom durchschnittlichen Entwicklungsstand im Vergleich mit Kindern gleichen Alters entfernt ist, spricht man von leichten bis schweren Entwicklungsverzögerungen.

Entwicklungsverzögerungen können folgende Bereiche betreffen:

  • die motorische Entwicklung (sämtliche Bewegungsabläufe)
  • die geistige Entwicklung (Merkfähigkeit, Verstehen von Zusammenhängen, gesamtes Denken)
  • die Entwicklung der Sprache (Verstehen von Sprache und eigenes Sprechen)
  • die emotionale Entwicklung (Entwicklung des Gefühlslebens: Gefühle in Abstufungen wahrnehmen, ausdrücken und richtig einordnen)
  • die soziale Entwicklung (die Regeln des Umgangs mit anderen Menschen)

Entwicklungsverzögerungen können verschiedenste Ursachen haben.

Weiterlesen:

Der Bayerische Erziehungsratgeber BAER informiert über Ursachen, Diagnose und Behandlung von Entwicklungsverzögerungen.
Für persönliche Unterstützung und individuellen Rat können Sie sich an einen der bayernweiten Familienstützpunkte, an einen Erziehungsberatungsstelle oder das örtliche Jugendamt wenden.

Erziehungsberatung; Erziehungsberatungsstellen

Erziehungsberatungsstellen bieten bayernweit vertrauliche und kostenfreie Beratung und Hilfe für Eltern, Kinder, Jugendliche (bis zum 27. Lebensjahr) und alle, die sich mit der Erziehung von Kindern befassen. Das Angebot richtet sich an alle Familienformen, auch Patchworkfamilien, Regenbogenfamilien, alleinerziehende Eltern und Pflegefamilien.

Das Beratungsangebot umfasst alle Themen, die Familien beschäftigen – von der kindlichen Entwicklung über persönliche Probleme, Fragen zu Schule, Arbeit, Freundschaft oder Partnerschaft bis zu familiären Konflikten sowie Trennung und Scheidung. Auch die Notfallberatung bei akuten Problemen und Auseinandersetzungen zählt zu den Leistungen. Das Ziel: eine einfach zugängliche, unbürokratische Hilfe für Eltern, Kinder und Jugendliche!

Ein weiteres Angebot sind unsere familienst@rk-Web-Coachings. In den Live-Streams und Live-Chats geben Erziehungs-Profis konkrete Tipps und erklären psychologische und pädagogische Hintergründe zu den verschiedensten Erziehungsthemen.  

Zu allen Themen, Videos und FAQs der familienst@rk-Web-Coachings

Erziehungskompetenz

Das Fachwort „Erziehungskompetenz“ bezeichnet das Wissen und die Fähigkeiten von Eltern, Lehrkräften oder anderen Bezugspersonen, ein Kind pädagogisch angemessen zu erziehen und so seine Entwicklung zu fördern. Erziehung bezieht sich dabei auf alle Lebensphasen und Alltagsthemen – von Trotzphase und Geschwisterstreitereien über Hausaufgaben und den Umgang mit Medien bis zu Pubertätskonflikten und der beidseitigen Abnabelung im jungen Erwachsenenalter.

Erziehungskompetenz lässt sich üben und verbessern, zum Beispiel mit Unterstützung durch Beratung oder anderen Angeboten an einem von Bayerns zahlreichen Familienstützpunkten. Familienstützpunkte sind Anlaufstellen, die konkrete Angebote der Eltern- und Familienbildung in einer Gemeinde oder Stadt selbst umsetzen oder Eltern an die passenden Stellen weitervermitteln. Sie sind mit anderen sozialen Einrichtungen vor Ort gut vernetzt und übernehmen eine Lotsenfunktion.

Bei individuellen Fragen zur Erziehung oder familiären Problemen finden Kinder, Jugendliche, Eltern und andere Erziehungspersonen Rat und Unterstützung in einer Erziehungsberatungsstelle.

Hilfreich sind auch unsere familienst@rk Web-Coachings mit verschiedenen Schwerpunktthemen. In einer Live-Talkrunde und einem Live-Chat beantworten Expertinnen oder Experten Elternfragen und bieten viele fachliche Hintergrundinfos und Tipps rund um die Erziehung und Entwicklung von Kindern und Jugendlichen.  

Erziehungsratgeber, BAER: Bayerischer Erziehungsratgeber
Logo: BAER – Bayerischer Erziehungsratgeber.

Das Zentrum Bayern Familie und Soziales – Bayerisches Landesjugendamt (ZBFS – Bayerisches Landesjugendamt) hat den Bayerischen Erziehungsratgeber BAER entwickelt und ins Leben gerufen: einen modernen und sehr umfassenden Online-Ratgeber für Eltern - und all diejenigen, die mit der Erziehung von Kindern und Jugendlichen zwischen 0 und 18 Jahren zu tun haben. Das Angebot wird durch das Bayerische Staatsministerium für Arbeit, Familie und Soziales gefördert. Neben zahlreichen ausführlichen Infoartikeln zu Themen wie „Schwangerschaft & Geburt“, „Gesundheit, Ernährung & Hygiene“, „Erziehung & Medien“ oder „Kinderbetreuung & Schule“ bietet BAER

  • Elternbriefe mit umfangreichen Erziehungstipps für jede Altersstufe von 0 bis 18 Jahren,
  • Medienbriefe, die das Thema Kinder/Jugendliche und Medien detailliert beleuchten, mit unterschiedlichen Schwerpunkten und ebenfalls für verschiedene Altersgruppen sowie
  • Web-Coachings und Live-Chats mit Expertinnen und Experten.

Zum Bayerischen Erziehungsratgeber BAER

F

Familienberatung, Familienstützpunkte, Familienbildung

Der Freistaat Bayern unterstützt Eltern und Familien mit zahlreichen kostenlosen Beratungs-, Informations- und Hilfsangeboten. Ziel ist, Fragen zu beantworten, die Erziehungskompetenz von Eltern zu stärken und Probleme zu lösen. Hilfreiche Anlaufstellen sind zum Beispiel die Familienstützpunkte. Sie setzen Angebote der Eltern- und Familienbildung in der Gemeinde oder Stadt um und vermitteln Eltern bei Bedarf an die passende Stelle weiter. Familienstützpunkte sind mit anderen sozialen Einrichtungen vor Ort gut vernetzt und übernehmen eine Lotsenfunktion.

Weitere nützliche Anlaufstellen sind Ehe- und Familienberatungsstellen, Mütterzentren, das Netzwerk Familienpaten in Bayern, Koordinierende Kinderschutzstellen (KoKi) sowie die Erziehungsberatungsstellen. Hier finden Sie Infos zu diesen Beratungs-, Info- und Unterstützungsangeboten für Eltern und hier einen Familienstützpunkt in Ihrer Nähe.

Weiterlesen:

zum Interview „Familienbildung: DER Treffpunkt für Eltern!“

Familienpakt Bayern
Logo: Familienpakt Bayern.

Der Familienpakt Bayern ist ein Zusammenschluss zwischen der Bayerischen Staatsregierung und der bayerischen Wirtschaft (genauer: dem Bayerischen Industrie- und Handelskammertag e. V., der Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. und dem Bayerischen Handwerkstag e. V.). Das Ziel: die Vereinbarkeit von Familie und Beruf in Bayern weiter zu verbessern sowie Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber bei der Umsetzung familienbewusster Maßnahmen zu unterstützen.

Unternehmen können sich als Mitglied registrieren. Mitarbeitende können ihren Arbeitgeber für eine Mitgliedschaft im Familienpakt vorschlagen. Regelmäßige aktuelle Meldungen und Infos rund um das Thema Vereinbarkeit von Familie und Beruf gibt es im Familienpakt-Bayern-Newsletter.

Familienverbände

In Bayern beschäftigen sich mehrere große Verbände mit Fragen rund um die Familie. Die meisten Verbände verstehen sich als Sprachrohr für Familien in ihren unterschiedlichen Lebenslagen. Einzelne Familienverbände engagieren sich in einem speziellen Bereich, etwa für Alleinerziehende.

Familienland Bayern hat Vertreterinnen von vier Familienverbänden dazu befragt, wie die Organisationen Familien in Bayern konkret helfen und wie sich die Institution „Familie“ in den letzten Jahren entwickelt hat. Ihre Antworten geben spannende Einblicke und machen die Arbeit von Familienverbänden lebendig.  

Zum Interview „Was leisten Familienverbände?“

Einblicke ins Leben einer großen Familie gibt Alexandra Gaßmann, Vorstandsvorsitzende des Vereins KINDERreich in Bayern:

zum Porträt: „Zu-Hause-Gefühl: Alexandra Gaßmann, Mutter von neun Kindern“

FLIMMO
Logo: FLIMMO.

FLIMMO ist ein Online-Elternratgeber für Angebote im TV, auf Streaming-Diensten, auf YouTube und im Kino. Das Projekt des Vereins Programmberatung für Eltern e. V. unterstützt Eltern bei der Auswahl der Medien für Kinder zwischen 3 und 13 Jahren. FLIMMO hilft, bei der Fülle an Angeboten den Überblick zu behalten und altersgerecht zu entscheiden, welche Sendungen und Filme ein Kind sehen darf und welche nicht. Eine Ampel-Bewertung (grün, gelb, rot) zeigt an, ob ein Film, eine Serie oder ein YouTube-Kanal für Kinder geeignet ist – und wenn ja, für welches Alter. Einschätzungen und praktische Tipps von medienpädagogischen Fachleuten erläutern, welche Inhalte Kindern Spaß machen, was problematisch sein kann und worauf Eltern besonders achten sollten. Der Ratgeber gibt auch Antworten auf häufige Fragen der Medienerziehung wie zum Beispiel: Wie viel Medienzeit ist in Ordnung? Wie lege ich Familienregeln fest? Wie organisiere ich die Mediennutzung für Geschwister mit Altersunterschied? Was ist im Umgang mit YouTube wichtig?

Weiterlesen:

mehr Infos zu Medienangeboten für Kinder auf der Website von FLIMMO

Frühförderung; Frühförderstellen

Frühförderung ist ein Angebot für Kinder, die bereits eine Behinderung haben – oder bei denen das Risiko besteht, dass sie ohne Förderung eine Behinderung entwickeln. Frühförderung soll die Fähigkeiten der betroffenen Kinder bestmöglich stärken und dabei Eltern und Familien einbeziehen. Das Ziel ist, zu verhindern, dass Entwicklungsbeeinträchtigungen sich verschlechtern oder überhaupt erst entstehen. Die Angebote decken medizinisch-therapeutische, heilpädagogische, sozialpädagogische und psychologische Förderung ab und richten sich an Kinder von der Geburt bis zur Einschulung. Erste Anlaufstellen für Eltern auf der Suche nach Beratung sind die bayerischen Frühförderstellen.

Mehr Infos über Frühförderung und Umkreissuche für Frühförderstellen

Frühgeburt, frühgeborene Kinder

Eine Geburt vor Ende der 37. Schwangerschaftswoche gilt als Frühgeburt. Etwa fünf bis zehn Prozent aller Babys in Deutschland werden zu früh geboren. Die Gründe sind unterschiedlich und reichen von mütterlichen Infektionen und Fehlbildungen des Babys über Schwangerschaftserkrankungen (z. B. Präeklampsie) und frühere Operationen an der Gebärmutter, bis zu Alkoholkonsum, Rauchen oder körperlicher und psychischer Überlastung. Frühgeborene Kinder wiegen bei der Geburt weniger als 2.500 Gramm und brauchen in der Regel in den ersten Wochen intensive medizinische Beobachtung und Unterstützung in einer Klinik. Aber auch die emotionale und körperliche Zuwendung der Eltern ist sehr wichtig für eine normale Entwicklung. Um Eltern im Familienalltag zu unterstützen, sobald sie mit dem Kind wieder allein zu Hause sind, hat das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales das kostenlose „Harl.e.kin“-Nachsorgeprogramm entwickelt. Dabei können sich die Eltern schrittweise von der Klinik „abnabeln“, bekommen zu Hause Unterstützung von Fachkräften und können so frühzeitig auf mögliche Entwicklungsrisiken reagieren.

Weiterlesen:

mehr Rat und Infos rund um das Thema Frühgeburt auf der Website „Schwanger in Bayern“

zur kostenlosen Broschüre „Bayerisches Nachsorgeprogramm Harl.e.kin“

zur Website des Nachsorgeprogramms „Harl.e.kin“

J

JFF; Institut für Medienpädagogik in Forschung und Praxis
Logo: JFF – Institut für Medienpädagogik.

Das JFF-Institut für Medienpädagogik macht Generationen fit für alte und neue Medien. Bereits seit 1949 erforscht das Institut den Umgang von Kindern und Jugendlichen mit Medien. Die Erkenntnisse setzen die heute rund 50 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch in pädagogische Praxis um. Sie arbeiten mit Heranwachsenden genauso wie mit Eltern, Lehrkräften und Fachkräften aus Kitas und der Jugendarbeit. Für diese Zielgruppen entwickelt das Team auch passgenaue Workshops, Materialien und Websites. Andersherum gewinnt es aus der Projektarbeit immer wieder Anregungen für die eigene Forschungsarbeit.

Im Interview mit der JFF-Leiterin Kathrin Demmler finden Sie viele Infos über das JFF und Links zu spannenden Angeboten.

Jugendamt
Logo: Bayerisches Landesjugendamt.

Jugendämter unterstützen Eltern und Erziehungsberechtigte bei der Erziehung, Betreuung und Bildung des Nachwuchses. An ein Jugendamt können sich aber alle Familienmitglieder wenden: Eltern und Erziehungsberechtigte genauso wie Kinder und Jugendliche. Fachleute bieten Rat und Hilfe bei Alltagsfragen, Sorgen und Problemen sowie in akuten Krisen.

Das Aufgabenspektrum umfasst unter anderem:

  • Erziehungsberatung und -hilfe
  • Organisation hochwertiger Kinderbetreuung
  • Schutz des Kindeswohls
  • Eingliederungshilfe
  • Vormundschaften/Beistandschaften
  • Sorge- und Umgangsrecht
  • Unterhaltsvorschuss
  • Hilfe für Jugendliche in Strafverfahren
  • Förderung von Angeboten für Jugendliche
  • Förderung einer kinder- und familienfreundlichen Umwelt

Hier finden Sie die Kontaktdaten der bayerischen Jugendämter in Ihrer Nähe.

K

Kinderfreibeträge

Eltern werden steuerlich entlastet:

  • entweder durch Freibeträge (Kinderfreibetrag und Freibetrag für Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf)
  • oder durch die Zahlung von Kindergeld

Die Freibeträge dienen dazu, das Existenzminimum von Kindern steuerfrei zu stellen. Ob das Kindergeld oder die Freibeträge für Sie vorteilhafter sind, ermittelt das Finanzamt automatisch bei der jährlichen Berechnung Ihrer Einkommenssteuer. Ein Anspruch besteht ab dem Monat der Geburt bis zum 18. Lebensjahr des Kindes. Danach können Sonderregelungen gelten, z. B. während der Ausbildung eines Kindes oder wenn ein Kind mit einer dauerhaften Behinderung lebt. Mehr Infos zu Steuerfreibeträgen für Kinder finden Sie im Bayerischen Erziehungsratgeber BAER. Diese und weitere Steuertipps sind auch in der kostenlosen Broschüre „Steuertipps für Familien“ zusammengefasst. 

Kindergeld

Mit dem Kindergeld werden Familien finanziell entlastet. Es ist nach Kinderzahl gestaffelt und beträgt monatlich maximal 250 Euro (Stand 1. Januar 2022). Es wird unabhängig vom Einkommen grundsätzlich bis zum 18. Geburtstag des Kindes gezahlt. Danach wird das Kindergeld nur unter bestimmten Voraussetzungen weitergezahlt (z. B. für Kinder in Berufsausbildung). Das Kindergeld endet in der Regel mit Vollendung des 25. Lebensjahrs eines Kindes. Länger wird es gezahlt für Kinder, die sich wegen einer Behinderung nicht selbst unterhalten können.

Weitere staatliche Leistungen für Familien sind das Elterngeld, das Bayerische Familiengeld und das Bayerische Krippengeld. Weitere Infos, Formulare und Kontaktstellen finden Sie hier: Thema Kindergeld im BayernPortal

Kindertageseinrichtung; Kita

Kindertageseinrichtungen (kurz: Kitas) sind eine wichtige Unterstützung für Familien. Kitas bieten Kindern (ergänzend zu der Zeit mit ihren Eltern und Familien) Bildung, Erziehung und Betreuung durch pädagogisch ausgebildete Fachkräfte. Je nach Art der Einrichtung – Krippe, Kindergarten oder Hort – werden Kinder unterschiedlicher Altersgruppen gemeinsam betreut: Die Krippe ist in der Regel für Kleinstkinder unter drei Jahren zuständig, der Kindergarten für Kinder ab drei Jahren und der Hort für Schulkinder bis zum 14. Lebensjahr. Zu den Angeboten der Kindertagesbetreuung gehören z. B. auch die Kindertagespflege (die Betreuung durch eine Tagesmutter oder einen Tagesvater) und die Heilpädagogische Tagesstätte (zur Förderung von Kindern mit starken Entwicklungsstörungen). 

In der Bayerischen Familienpolitik ist die Kinderbetreuung ein wichtiges Thema. Was Kindertagesbetreuung in Bayern konkret leistet, welche Kompetenzen der Kinder mit welchen Konzepten gefördert werden und wie der Freistaat Bayern die Einrichtungen unterstützt ­– all das finden Sie zusammengefasst in dem folgenden umfangreichen Artikel:

zum Top-Thema: Kinderbetreuung

Fragen und Antworten: zu unseren Kita-FAQs

Kinderwunschbehandlung

In Deutschland leidet etwa jedes zehnte Paar unter Störungen der Fortpflanzungsfähigkeit. Wenn sich Paare ein Kind wünschen, aber auf natürlichem Wege keines bekommen können, entscheiden sich viele für eine Kinderwunschbehandlung, also eine künstliche Befruchtung. Seit 1. November 2020 gibt es in Bayern die Förderung von Kinderwunschbehandlungen, um Paare bei den Kosten von Kinderwunschbehandlungen finanziell zu entlasten. Gefördert werden Behandlungen nach Art der In-Vitro-Fertilisation (IVF) und der Intrazytoplasmatischen Spermieninjektion (ICSI). Über den finanziellen Aspekt hinaus kann ein unerfüllter Kinderwunsch auch emotional sehr belastend sein. Erfolglose Kinderwunschbehandlungen können diese Belastung noch verstärken. Unterstützung während dieser schwierigen Zeit – vor und während der Kinderwunschbehandlung – bieten die Beratungsstellen für Schwangerschaftsfragen.

Weiterlesen:

Infos zur Kinderwunschbehandlung auf der Website „Schwanger in Bayern“

finanzielle Förderung von Kinderwunschbehandlungen

Kinderwunschförderung

Seit 1. November 2020 werden Kinderwunschbehandlungen in Bayern finanziell gefördert. Damit werden ungewollt kinderlose Paare bei den Kosten von Kinderwunschbehandlungen finanziell entlastet. Zuwendungsempfänger sind heterosexuelle Ehepaare oder heterosexuelle Paare, die in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft leben. Zuwendungen können gewährt werden, wenn:

  1. ihr gemeinsamer Hauptwohnsitz in Bayern liegt,
  2. sie die sonstigen Voraussetzungen des § 27a SGB V erfüllen,
  3. die Behandlung in einer Einrichtung in Bayern oder einem angrenzenden Bundesland erfolgt.

Die Höhe des Zuschusses beträgt jeweils bis zu 25 oder 50 Prozent des verbleibenden Eigenanteils (also dem Anteil der Behandlungskosten, den das Paar selbst aufbringen muss und der nicht durch die Krankenkasse oder andere Stellen übernommen wird). Dabei sind Obergrenzen zu beachten.

Mehr Infos zur Förderung von Kinderwunschbehandlungen

Gefördert werden Kosten von Kinderwunschbehandlungen nach Art der In-Vitro-Fertilisation (IVF) und der Intrazytoplasmatischen Spermieninjektion (ICSI) für den ersten bis vierten Behandlungszyklus:

mehr zu Methoden der Kinderwunschbehandlung: zum Informationsportal Kinderwunsch

Kinderzuschlag

Der Kinderzuschlag ist eine finanzielle Leistung für Familien, die zusätzlich zum Kindergeld ausgezahlt werden kann. Er soll Eltern mit geringen Einkünften unterstützen, die mit ihrem Verdienst und Vermögen zwar ihren eigenen Lebensunterhalt bestreiten können, aber nicht (oder nur knapp) den ihres Kindes bzw. ihrer Kinder. Anspruchsberechtigt sind grundsätzlich Eltern, die mit ihren unverheirateten oder nicht verpartnerten Kindern (Altersgrenze 25 Jahre) in einem gemeinsamen Haushalt leben. Der Kinderzuschlag bemisst sich nach dem Einkommen und Vermögen der Eltern sowie des Kindes und beträgt maximal 209 Euro monatlich pro Kind (Stand: 1. Januar 2022). Zusätzlich können Eltern für ihr Kind Leistungen für Bildung und Teilhabe erhalten und von den Kita-Gebühren befreit werden. 

Weiterlesen:

mehr Infos zum Kinderzuschlag plus Kinderzuschlags-Check

L

Landesstiftung Hilfe für Mutter und Kind
Logo: „Landesstiftung Hilfe für Mutter und Kind“.

Die bayerische Landesstiftung Hilfe für Mutter und Kind unterstützt durch freiwillige finanzielle Schenkungen, jedoch ohne Rechtsanspruch

Welche Hilfen möglich sind, welche Voraussetzungen gegeben sein müssen und wo Anträge gestellt werden können, erfahren Sie auf der Website des Zentrums Bayern Familie und Soziales (ZBFS)  und auf  www.schwanger-in-bayern.de.

 

M

Medienkonsum

Das Wort Medienkonsum meint die Nutzung von

  • Fernsehen und Radio,
  • Zeitungen, Zeitschriften und Büchern,
  • Internet, sozialen Medien, Apps und Games.

Je faszinierter Kinder vor allem von digitalen Medien sind, desto mehr sind Eltern verunsichert: Wie viel Zeit dürfen Kinder in welchem Alter mit welchem Medium verbringen? Was schadet – was kann fördern? Wichtig ist, die Chancen der Medienangebote für Lern- und Entwicklungsprozesse zu nutzen, aber auch Risiken zu erkennen und die Kinder davor zu schützen. Deshalb gibt es in Bayern zahlreiche Anlaufstellen (etwa Ehe- und Familienberatungsstellen oder Erziehungsberatungsstellen) sowie Online-Ratgeber (z. B. den Bayerischen Erziehungsratgeber BAER), um die Medienkompetenz zu stärken – für Kinder, Eltern, Lehr- und Fachkräfte.

Weiterlesen:

Hier finden Sie mehr Infos zum Thema Familie, Medien und Medienkompetenz.

Hilfreiche Antworten auf häufige Fragen und konkrete Alltagstipps bieten auch diese Videos (mit vielen Linktipps):

Web-Coaching „Von Fake News bis Zock-Zeit: Familie & Medien“

Web-Coaching „Stark mit Medien: Die digitale Welt als Gewinn für Familien“

Mehrkindfamilien

Mehrkindfamilien nennt man Familien mit drei oder mehr Kindern. Laut ifb-Familienreport 2020 wächst etwa ein Drittel aller Kinder in Deutschland mit zwei oder mehr Geschwistern auf. Manche finanziellen Leistungen sind nach Kinderzahl gestaffelt und daher für Mehrkindfamilien besonders relevant, z. B. Kindergeld, Elterngeld, Bayerisches Familiengeld und Bayerisches Krippengeld. Daneben kommen Vergünstigungen bei Freizeitangeboten oder ein Zuschuss zum Familienurlaub in Betracht. Beratung und Unterstützung für Mehrkindfamilien bietet u. a. auch der Verband KINDERreich in Bayern e. V.

Das Kolpingwerk Landesverband Bayern e. V. (Familienreferat) betreut Groß- und Mehrlingsfamilien und unterstützt sie mit vielfältigen Angeboten. Dazu gehören Familientreffen in den bayerischen Kolping-Ferienstätten, Familienbildungswochenenden, Kultur-, Freizeit- und Sportangebote, Infos über Rabatte und Vergünstigungen sowie persönliche Beratung in Familienfragen und bei Problemen. Aus dem Leben: Hier geht’s zum Interview mit der neunfachen Mutter Alexandra Gaßmann.

Mutterschutz

Heute sind die meisten Frauen berufstätig und kehren auch nach der Geburt eines Kindes wieder in den Job zurück. Deshalb ist es wichtig, dass sie sich während Schwangerschaft und Stillzeit auf einen besonderen gesetzlichen Schutz rund um ihren Arbeitsplatz verlassen können. Dieser ist im Mutterschutzgesetz geregelt. Manche Tätigkeiten darf eine schwangere oder stillende Frau nicht ausführen. Bei Bedarf muss ihr Arbeitsplatz umgestaltet werden. Es kann auch nötig sein, ihr einen anderen Arbeitsplatz zuzuteilen oder ihre Arbeitszeiten zu ändern.

Während der Schutzfristen sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Entbindung dürfen schwangere und stillende Frauen zum Schutz der Gesundheit von Mutter und Kind nicht beschäftigt werden. Sie sind dann von ihrer beruflichen Tätigkeit freigestellt und bekommen Mutterschaftsgeld (mit einem Zuschuss vom Arbeitgeber).

P

Patchwork-Familie

Patchwork-Familie ist eine Bezeichnung für Stieffamilien, die – wie eine Patchwork-Decke – bunt zusammengesetzt sind. In einer Patchwork-Familie leben leibliche Kinder beider Elternteile mit Kindern nur eines Elternteils zusammen. Eltern – auch Stiefeltern und -kinder – können sich bei Alltagsfragen, Problemen oder Konflikten z. B. an Ehe- und Familienberatungsstellen, Familienstützpunkte oder Erziehungsberatungsstellen wenden.

Pubertät

Als Pubertät wird die Entwicklungsphase von Kindern und Jugendlichen zwischen etwa elf und 17 Jahren bezeichnet. Sie ist eine sehr wichtige, aber oft auch schwierige Lebensphase – für Kinder und Eltern. Emotionale und körperliche Veränderungen (vom Mädchen zur Frau, vom Jungen zum Mann), soziale Verselbstständigung (Loslösung von der Familie, Identitätsfindung) – diese Zeit stellt die ganze Familie vor besondere Herausforderungen. Auch die Eltern-Kind-Beziehung verändert sich und im Alltag gibt es häufiger Konflikte.

Infos und Tipps zum Umgang mit Kindern in der Pubertät finden Eltern z. B. in den Elternbriefen des bayerischen Erziehungsratgebers BAER und bei den Erziehungsberatungsstellen

Antworten auf häufige Elternfragen bietet auch das familienst@rk Web-Coaching „Brüll‘ mich nicht an!“ Zerreißprobe Pubertät.

S

Schwangerschaft, Schwangerschaftsberatung

Die Schwangerschaft ist eine besondere emotionale und körperliche Erfahrung im Leben einer Frau. Und sie bringt jede Menge Fragen und Themen mit sich: von der Entscheidung für ein Kind oder für einen Schwangerschaftsabbruch, über Vorsorgeuntersuchungen, Ernährung und Geburtsvorbereitungskurse bis zur Geburt. Nach der Geburt beschäftigen sich Mütter dann vor allem mit Themen wie Wochenbett, Rückbildung und Stillen. Auch diese erste Phase nach der Schwangerschaft ist bewegend und eine große Lebensumstellung.

Für alle Fragen, Sorgen und Probleme rund um die Schwangerschaft und Geburt gibt es in ganz Bayern flächendeckend Schwangerschaftsberatungsstellen. Zudem stellen verschiedene Ministerien und Einrichtungen kostenlose Info-Materialien zur Verfügung.

Weiterlesen:

von Schwangerschaft bis Stillzeit: Infos, Tipps und Links

Staatsinstitut für Familienforschung (ifb); ifb-Familienreport Bayern
Logo: ifb – Staatsinstitut für Familienforschung an der Universität Bamberg.

Das Staatsinstitut für Familienforschung an der Universität Bamberg (ifb) untersucht die Lebensbedingungen von Familien und deren Bedürfnisse: Wie wird Familienleben gestaltet? Wie verändern sich die Lebensumstände und Lebensweisen von Familien?

Zu den wichtigsten Projekten des Instituts gehört der ifb-Familienreport Bayern. Die Daten werden in Befragungen von Familien gewonnen, ausgewertet und in Tabellenbänden und Berichten öffentlich bereitgestellt. Sie liefern eine Grundlage für Politik und Verwaltung, Verbände und Wissenschaft, um die Familienpolitik immer wieder neu an aktuelle und absehbare Entwicklungen anzupassen. Das ifb ist deutschlandweit das einzige sozialwissenschaftliche Forschungsinstitut, das sich ganz der Familienforschung widmet. Es wurde 1994 gegründet und an die Universität Bamberg angegliedert.

Das Institut ist in diese drei Aufgabenbereiche gegliedert:

  • Grundlagenforschung (Überprüfung von Methoden und Theorien)
  • angewandte Forschung (Begleitung von Modellprojekten, Handreichungen und Materialien für die Fachpraxis)
  • Politikberatung (Familienberichterstattung)
Stieffamilien

Eine Stieffamilie ist eine neu zusammengesetzte Familie, die zum Beispiel nach einer Trennung oder dem Tod eines Elternteils entsteht. Ein Elternteil ist also nicht der leibliche Vater oder die leibliche Mutter des Kindes oder der Kinder. Manchmal bringen auch beide Elternteile Kinder in die neue Beziehung mit ein oder es sind zusätzlich noch gemeinsame Kinder vorhanden. Laut ifb-Familienreport Bayern 2020 sind ca. 10 Prozent aller Familien in Deutschland Stieffamilien. Statt von Stieffamilien wird häufig auch von Patchwork-Familien gesprochen.

T

Teilzeit

Beschäftigte, die ihre Arbeitszeit reduzieren möchten, können gegenüber ihrem Unternehmen einen Anspruch auf Teilzeitarbeit geltend machen. Die Grundlage liefert das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG). Neben dem Anspruch auf zeitlich nicht begrenzte Teilzeitarbeit gibt es seit dem 1. Januar 2019 auch einen Anspruch auf zeitlich begrenzte Teilzeitarbeit (Brückenteilzeit), das heißt: Nach dem vereinbarten Zeitraum der Brückenteilzeit erfolgt automatisch eine Rückkehr zur früheren Arbeitszeit vor der Teilzeitarbeit.

Diese gesetzlichen Regelungen sollen helfen, Beruf und Privatleben besser in Einklang zu bringen und verschiedene Lebensmodelle zu ermöglichen. Das Gesetz gilt ausdrücklich für Männer ebenso wie für Frauen. Häufig werden Teilzeit-Arbeitsmodelle von einem oder beiden Elternteilen genutzt, um mehr Zeit für die Kinderbetreuung und die Familie zu haben. Der Anspruch auf Teilzeit muss aber nicht mit Kinderbetreuung oder anderen familiären Aufgaben begründet werden. Andere Motive können z. B. sein: Aus- und Weiterbildungen, gesundheitliche Gründe, ehrenamtliche Tätigkeiten oder der Übergang in den Ruhestand.

Weiterlesen:

Ausführliche Details zum Thema Teilzeit finden Sie in zwei umfangreichen Broschüren des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (zum Bestellen oder als PDF zum Download):

zur Broschüre: „Teilzeit. Rechtliche Rahmenbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber“

zur Broschüre: „Brückenteilzeit – Dein Recht ab 1. Januar 2019“

Trennung

Nicht alle Eltern bleiben ein Leben lang ein Paar oder verheiratet. Trennungen und Scheidungen sind heutzutage keine Ausnahmefälle mehr. Das bedeutet auch, dass es viele alleinerziehende Mütter oder Väter gibt. Und, dass sich neue Familienformen bilden, wie etwa Stieffamilien, in die ein oder beide Partner und Partnerinnen Kinder aus einer früheren Beziehung mitbringen. Ggf. kommen auch weitere gemeinsame Kinder dazu. Häufig wird auch von Patchwork-Familien gesprochen. Der neue Partner oder die neue Partnerin übernimmt dann manchmal Erziehungsaufgaben für Kinder, die nicht seine oder ihre leiblichen sind. Auch Kinder müssen sich nach der Trennung ihrer Eltern auf die neue Lebenssituation und neue Familienkonstellationen einstellen. Für alle Fragen, Sorgen und Probleme rund um das Thema Trennung und Scheidung bieten bayernweit Ehe- und Familienberatungsstellen und Erziehungsberatungsstellen kostenlose (und auf Wunsch auch anonyme) Unterstützung an – für Mütter und Väter ebenso wie für Kinder und Jugendliche. 

Mehr erfahren:

Web-Coaching (Video): „Team trotz Trennung: Wenn getrennte Eltern gemeinsam erziehen“

Interview mit Prof. Sabine Walper über sich ändernde Familienmodelle

U

Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende

Der Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende ist eine staatliche Leistung, um alleinerziehende Mütter und Väter zu unterstützen. Er stellt den Unterhalt für das Kind oder die Kinder sicher. Alleinerziehende können unter bestimmten Voraussetzungen den Unterhaltsvorschuss erhalten, wenn der andere Elternteil Unterhalt für das Kind nicht oder nicht regelmäßig zahlt, oder wenn der andere Elternteil verstorben ist und das Kind keine entsprechenden Waisenbezüge erhält.

Für den Unterhaltsvorschuss müssen Alleinerziehende einen Antrag stellen. Die Höhe richtet sich nach dem Alter des Kindes. Zusammen mit dem Kindergeld wird der Mindestunterhalt abgedeckt. Damit liegt die Leistung zwischen maximal 177 und 304 Euro pro Kind und Monat (Stand 1. Januar 2022). Der Unterhaltsvorschuss kann bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gezahlt werden. Den Antrag müssen Elternteile in der Regel bei dem für ihren Hauptwohnsitz zuständigen Jugendamt stellen. Detailliertere Informationen zu den Voraussetzungen und Beträgen finden Sie in der Sozial-Fibel des Bayerischen Familienministeriums.

V

Verhaltensauffälligkeiten

Fachleute bezeichnen ein Kind als „verhaltensauffällig“, wenn es sich häufig erheblich anders verhält als die meisten Kinder seines Alters in denselben oder ähnlichen Situationen. Für alle Verhaltensauffälligkeiten gilt, dass sich betroffene Kinder damit selbst in ihrer Entwicklung beeinträchtigen oder ihre Verhaltensweisen zu umfangreichen Konflikten mit ihrer Umwelt führen.

Beispiele für Verhaltensauffälligkeiten sind:

  • selbstschädigende Verhaltensweisen wie z. B. eigene Haare ausreißen, intensives Daumenlutschen, Nägelkauen, sich selbst Schnittwunden oder andere Verletzungen zufügen, Drogenmissbrauch, Essstörungen
  • Verhaltensweisen, die andere Menschen schädigen, wie z. B. aggressives Verhalten, Körperverletzungen, Gegenstände zerstören, Vandalismus, Brandstiftung, Diebstähle
  • extrem unsicheres, schüchternes und überängstliches Verhalten
  • Verhalten, das starke Erziehungsschwierigkeiten verursacht – wie etwa häufiges Lügen, ausgeprägtes und nicht alterstypisches Trotzverhalten oder sehr abwehrendes Verhalten

Detailliertere Informationen zum Thema Verhaltensauffälligkeiten (z. B. zu Ursachen und Handlungsmöglichkeiten für Eltern) bietet der Bayerische Online-Erziehungsratgeber (BAER): Thema Verhaltensauffälligkeiten auf BAER.bayern.de.

Unterstützung und individuellen Rat finden Eltern und andere betreuende Personen z. B. bei den bayerischen Erziehungsberatungsstellen, Familienstützpunkten oder Jugendämtern.

W

Wahrnehmungsstörungen

Bei einem Kind, welches unter Wahrnehmungsstörungen leidet, sind die Sinnesorgane selbst oft nicht beeinträchtigt. Das Seh- oder Hörvermögen ist in der Regel ebenso gut ausgebildet wie bei anderen Kindern auch. Wahrnehmungsstörungen können die folgenden Bereiche und Beispiele betreffen:

  • Störung der visuellen Wahrnehmung (= Sehvermögen)
    Beispiel: Ein Kind kann nur schwer gleiche Formen erkennen oder hat Probleme, die räumliche Lage eines Gegenstands zu erfassen.
  • Störung der auditiven Wahrnehmung (= Gehör)
    Beispiel: Ein Kind kann verschiedene Geräusche nicht richtig einordnen. Oder: Ein Kind hat große Schwierigkeiten, ein Wort in Laute zu zerlegen oder Laute zusammenzufügen.
  • Störung der Körperwahrnehmung
    Beispiel: Ein Kind spürt nicht, wenn es ihm zu heiß oder zu kalt ist. Oder: Es nimmt auch im Grundschulalter noch nicht wahr, dass die Nase läuft und es zum Taschentuch greifen sollte.

Mehr Infos über Ursachen, Diagnose und Behandlungsmöglichkeiten bietet der Bayerische Online-Erziehungsratgeber (BAER): Infos über Wahrnehmungsstörungen auf BAER.bayern.de. Hilfe und Antworten auf individuelle Fragen finden Eltern und andere Erziehungspersonen z. B. bei den bayerischen Erziehungsberatungsstellen, Jugendämtern oder Familienstützpunkten.

Web-Coaching, Eltern-Coachings, familienst@rk

Die Web-Coaching-Reihe familienst@rk ist ein interaktives Online-Angebot von Familienland Bayern. Eine Moderatorin oder ein Moderator spricht mit einer Expertin oder einem Experten aus Praxis und/oder Wissenschaft und Forschung über ein bestimmtes Erziehungs- oder Familienthema. Zum Beispiel: Kinder und Medien, Trennung und Scheidung, Wut und Aggression bei Kindern, Pubertät u. Ä.

Die Talk-Runde mit der Expertin oder dem Experten wird per Live-Stream auf der Website von Familienland Bayern übertragen. Zusätzlich gibt es einen Live-Chat, in dem Interessierte anonym ihre ganz persönlichen Fragen zum jeweiligen Thema stellen können. Die Fragen werden live beantwortet – entweder von der Expertin oder dem Experten im Studio oder von Fachleuten im Chat. Ziel ist, Eltern mit Hintergrundinfos, Profi-Rat und vielen praktischen Tipps im Familien- und Erziehungsalltag zu unterstützen.

Mehr Infos zum Web-Coaching familienst@rk

Themen und Terminen der Web-Coachings familienst@rk

webhelm
Logo: webhelm.

Das Projekt webhelm unterstützt Eltern, Lehrkräfte und andere pädagogische Fachkräfte, die Heranwachsende bei der Nutzung von digitalen Medien und Social Media begleiten. Der Name und die Inhalte der umfangreichen Info-Website sind in Zusammenarbeit mit Kindern und Jugendlichen entstanden: So wie im Straßenverkehr der Fahrradhelm schützt, kann das im Internet der „webhelm”.

Detailliert, verständlich und alltagsnah beantwortet die Website Fragen wie z. B.: Welche Apps sind angesagt? Wie nutzen Kinder und Jugendliche Online-Medien und Social Media? Wie lassen sich die digitalen Angebote sinnvoll nutzen und welche Risiken gibt es? Das Projekt „webhelm” wurde vom JFF – Institut für Medienpädagogik – ins Leben gerufen, in Kooperation mit der Aktion Jugendschutz, Landesarbeitsstelle Bayern e. V.  Gefördert wird webhelm durch das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales.

Wohngeld

Wohngeld wird auf Antrag als Zuschuss zu den Aufwendungen für selbst genutzten Wohnraum geleistet. Es wird in der Regel für 12 Monate bewilligt und muss nicht zurückgezahlt werden. Wohngeld wird als Miet- oder Lastenzuschuss gezahlt und soll einkommensschwachen Bürgerinnen und Bürgern ein angemessenes und familiengerechtes Wohnen sichern. Wenn Sie bereits andere Sozialleistungen (wie z. B. Arbeitslosengeld oder Sozialhilfe) beziehen, bei deren Berechnung Kosten der Unterkunft bereits berücksichtigt sind, sind Sie von Wohngeld ausgeschlossen.

Z

ZBFS; Zentrum Bayern Familie und Soziales
Logo: ZBFS – Zentrum Bayern Familie und Soziales.

Das Zentrum Bayern Familie und Soziales (kurz: ZBFS) ist die Landesbehörde für soziale Leistungen im Ressort des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales und eine wichtige Anlaufstelle für Familien. Leistungen wie z. B. Elterngeld, Familiengeld, Krippengeld oder die Förderung von Kinderwunschbehandlungen können beim ZBFS beantragt werden. Auch wurden Servicetelefone für Ihre Fragen eingerichtet.

Mit sieben Regionalstellen ist das ZBFS in allen bayerischen Regierungsbezirken erreichbar – telefonisch, per E-Mail und in der Regel auch persönlich vor Ort.