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Nur in Bayern: Kinderstartgeld
Eltern wertschätzen, Erziehungsleistung anerkennen und Wahlfreiheit schaffen
In Bayern ist es gelebte Praxis, Familien mit kleinen Kindern durch landeseigene Familienleistungen gezielt zu unterstützen. Familien mit kleinen Kindern sollen finanziell kraftvoll gestärkt werden – damit sie in Bayern gut leben können und die Kinder beste Startchancen haben.
Eltern mit kleinen Kindern wertschätzen, Erziehungsleistung besonders anerkennen und Wahlfreiheit schaffen: Dafür gibt es künftig das Bayerische Kinderstartgeld. Damit können Eltern für eine förderliche frühkindliche Betreuung ihres Kindes sorgen.
Eltern erhalten die Leistung unabhängig vom Einkommen, Erwerbstätigkeit und von der Art der Betreuung. So werden Familienentwürfe nicht gegeneinander ausgespielt: Eltern erhalten bessere Unterstützung, egal wie sie ihr Leben und die Kinderbetreuung gestalten wollen – Bayern schafft dafür den finanziellen Spielraum.
Inhaltsverzeichnis
Vom Bayerischen Familiengeld haben bis Ende 2024 bereits mehr als 1.000.000 Kinder im Freistaat profitiert. Bisher wurden über 4,8 Milliarden Euro an die Familien ausgezahlt.
Wahlfreiheit für Familien
Gerade Eltern mit kleinen Kindern haben unterschiedliche Vorstellungen, wie ihr Kind betreut werden soll. Für einige Eltern ist klar: „Ich möchte mit meinem Kind gerade in den ersten Jahren so viel Zeit wie möglich verbringen. Diese Zeit wird mir nicht nochmal geschenkt.“ Andere Eltern möchten möglichst früh den Kontakt ihrer Kinder mit anderen Kindern fördern und entscheiden sich für die Kita. Und manche Eltern können sich die Kita zwar vorstellen, sagen aber: „Mein Kind ist noch nicht so weit.“ Alle Eltern mit kleinen Kindern müssen hier für sich und ihr Kind den passenden Weg herausfinden.
Zu diesen ganz persönlichen Einstellungen zur Kinderbetreuung kommt der finanzielle Aspekt: Gerade die Phase der Familiengründung ist meist verbunden mit einem geringeren Einkommen und zugleich höheren Ausgaben durch den Familienzuwachs.
Die bayerische Politik will Familien Wahlmöglichkeiten bieten und so Freiräume schaffen, das Familienleben nach den eigenen Vorstellungen zu organisieren.
Auf einen Blick: Familiengeld
Bayern ist das einzige Bundesland in Deutschland, das alle Eltern mit ein- und zweijährigen Kindern mit einer eigenen Landesleistung stärkt.
Mit dem bayerischen Familiengeld stärkt der Freistaat Eltern, erkennt ihre Erziehungsleistung an und macht Wertschätzung spürbar. (Foto: iStock/Getty)
Vom Bayerischen Familiengeld profitieren Eltern von ein- und zweijährigen Kindern, die vor dem 1.1.2025 geboren wurden. Mit dem Familiengeld wurden die früheren Leistungen, das Betreuungsgeld und das Landeserziehungsgeld, gebündelt und aufgestockt.
Die Eltern werden mit 250 Euro pro Monat und Kind unterstützt. Ab dem dritten Kind gibt es 300 Euro monatlich. Das bedeutet bei Inanspruchnahme des vollen Bezugszeitraums von zwei Jahren insgesamt 6.000 bzw. 7.200 Euro. Das Familiengeld wird unabhängig vom Einkommen, der Erwerbstätigkeit und der Art der Betreuung gezahlt.
Wir machen es den bayerischen Familien so leicht wie möglich: Wer in Bayern Elterngeld erhalten hat, muss keinen Antrag stellen. Der Elterngeldantrag gilt zugleich auch als Antrag auf Familiengeld. 99 % der Eltern erhalten Familiengeld somit, ohne dass sie tätig werden müssen.
INFO
Eine Übersicht zu vielen wichtigen Fragen liefert das
Infoblatt zum Kinderstartgeld
Weitere Informationen zum Bayerischen Kinderstartgeld finden Sie auf der Internetseite des Familienministeriums.
