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Nur in Bayern: Kinderstartgeld

Eltern wertschätzen, Erziehungsleistung anerkennen und Wahlfreiheit schaffen

In Bayern ist es gelebte Praxis, Familien mit kleinen Kindern durch landeseigene Familienleistungen gezielt zu unterstützen. Familien mit kleinen Kindern sollen finanziell kraftvoll gestärkt werden – damit sie in Bayern gut leben können und die Kinder beste Startchancen haben.

Eltern mit kleinen Kindern wertschätzen, Erziehungsleistung besonders anerkennen und Wahlfreiheit schaffen: Dafür gibt es künftig das Bayerische Kinderstartgeld. Damit können Eltern für eine förderliche frühkindliche Betreuung ihres Kindes sorgen.

Eltern erhalten die Leistung unabhängig vom Einkommen, Erwerbstätigkeit und von der Art der Betreuung. So werden Familienentwürfe nicht gegeneinander ausgespielt: Eltern erhalten bessere Unterstützung, egal wie sie ihr Leben und die Kinderbetreuung gestalten wollen – Bayern schafft dafür den finanziellen Spielraum.

Vom Bayerischen Familiengeld haben bis Ende 2024 bereits mehr als 1.000.000 Kinder im Freistaat profitiert. Bisher wurden über 4,8 Milliarden Euro an die Familien ausgezahlt.

Bayerisches Kinderstartgeld

Für Kinder, die ab dem 1. Januar 2025 geboren werden, soll es das Kinderstartgeld geben. Diese einmalige Leistung in Höhe von 3.000 Euro soll zum ersten Geburtstag des Kindes ausbezahlt werden. Derzeit läuft das parlamentarische Verfahren für das Gesetz zur Einführung eines Bayerischen Kinderstartgelds. Den Gesetzentwurf finden Sie hier

Bayerisches Familiengeld

Vom Bayerischen Familiengeld können weiterhin Eltern von ein- und zweijährigen Kindern, die vor dem 1. Januar 2025 geboren wurden, profitieren.  

Für Fragen zum Familiengeld gibt es beim Zentrum Bayern Familie und Soziales ein Info-Telefon. Sie erreichen das Info-Telefon unter 0931-32 0909 29 von Montag bis Donnerstag von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr und freitags von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr.

Weitere Informationen finden Sie in unserem Infoblatt: Bayerisches Familiengeld.

Bayerisches Krippengeld

Vom Bayerischen Krippengeld können weiterhin Eltern von kleinen Kindern, die vor dem 1. Januar 2025 geboren wurden, profitieren.  

Für Fragen zum Krippengeld gibt es beim Zentrum Bayern Familie und Soziales ein Info-Telefon. Sie erreichen das Info-Telefon unter 0931-32 0909 29 von Montag bis Donnerstag von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr und freitags von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr.