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Mehrkindfamilien

Sie suchen Infos für Mehrkindfamilien? Hier finden Sie interessante Themen und häufige Fragen. Wenn Sie auf die Links klicken, gelangen Sie zu Websites mit verlässlichen Informationen.

Finanzielle Hilfen

NEU!!!

Ausgabe einer „Mehrkindfamilien-Karte“

Wir unterstützen Mehrkindfamilien.

Gemeinsam mit dem Kolpingwerk Landesverband Bayern e. V., dem Verband kinderreicher Familien Deutschland e. V. und KINDERreich in Bayern e. V. möchte die Bayerische Staatsregierung Familien mit drei oder mehr Kindern mit der „Mehrkindfamilien-Karte“ unter die Arme greifen. Diese Familien sind mit vielfältigen Herausforderungen konfrontiert – von der Alltagsbewältigung über die Freizeitgestaltung bis hin zu steigenden Kosten für das tägliche Leben. Ziel der „Mehrkindfamilien-Karte“ ist es daher, den Familien zu Vergünstigungen und Erleichterungen zu verhelfen. Auf diese Weise kann die Karte einen wertvollen Beitrag für die Lebensqualität von Eltern und Kindern im ganzen Land leisten.

Die „Mehrkindfamilien-Karte“ wird auf Antrag ausgegeben. Informationen unter: Familienkarte Bayern - die Karte für Familien mit drei oder mehr Kindern - Mehrkindfamilienkarte Bayern

Mehrkindfamilien sind Familien mit drei oder mehr Kindern. Sie werden – wie andere Familien auch – finanziell unterstützt. Die meisten finanziellen Leistungen werden für jedes Kind gezahlt. Manche Leistungen sind beispielsweise nach Kinderzahl oder Alter der Kinder gestaffelt und damit gerade für Mehrkindfamilien besonders relevant.

Hier finden Sie einen Überblick über Besonderheiten bei den wichtigsten Leistungen für Mehrkindfamilien:

Kinderreiche Familien. Wer oder wie ist das heute?

Große Familien mit drei oder mehr Kindern sind heute weniger verbreitet als früher. Und dennoch: Etwa jedes dritte Kind in Bayern wächst mit zwei oder mehr Geschwistern auf. Was ist typisch für kinderreiche Familien? Gibt es „die“ kinderreiche Familie überhaupt?

Im ifb-Familienreport Bayern 2020 finden Sie weiterführende Informationen zum Thema.

Elterngeld

Mit der steigenden Kinderzahl kann auch ein höheres Elterngeld gezahlt werden.

  • Wie viel Elterngeld bekomme ich?
  • Bekomme ich einen Geschwisterbonus?
  • Was ist der Mehrlingszuschlag? Und wie hoch ist dieser?

Auf der Seite des ZBFS finden Sie alle Informationen zum Elterngeld.

Mehr Infos zur Elterngeldhöhe und zum Mehrlingszuschlag und Geschwisterbonus.

Bayerisches Familiengeld

Mehrkindfamilien profitieren besonders vom Familiengeld: Ab dem dritten Kind gibt es 300 Euro monatlich pro Kind. Das bedeutet bei Inanspruchnahme des vollen Bezugszeitraums von zwei Jahren insgesamt 7.200 Euro und somit 1.200 Euro mehr als beim ersten und zweiten Kind.

  • Wie viel Familiengeld bekomme ich für meine Kinder?
  • Antrag auf Familiengeld: Wie ist der Ablauf?
  • Steigt das Familiengeld mit der Kinderzahl?
  • Ab wann bekomme ich das Familiengeld?
  • Wie lange bekomme ich Familiengeld?

Erfahren Sie mehr über das Bayerische Familiengeld.

Hier geht es direkt zum Infoblatt „Bayerisches Familiengeld“ (PDF).

Bayerisches Krippengeld

Mit dem Bayerischen Krippengeld werden Eltern bereits ab dem ersten Geburtstag ihres Kindes mit monatlich bis zu 100 Euro pro Kind bei den Kinderbetreuungsbeiträgen entlastet, wenn sie diese tatsächlich tragen. Das Krippengeld erhalten nur Eltern, deren Einkommen eine bestimmte haushaltsbezogene Einkommensgrenze nicht übersteigt. Für Mehrkindfamilien wird diese grundsätzlich für jedes weitere Kind um 5.000 € erhöht. Dadurch soll der besonderen, insbesondere auch finanziellen Belastung von Mehrkindfamilien gegenüber Familien mit nur einem Kind Rechnung getragen werden.

Weitere Informationen zum Krippengeld können Sie auf der Website des StMAS zum Thema Kinderbetreuung und deren Finanzierung erhalten.

Kinderzuschlag

Der Kinderzuschlag ist für Mehrkindfamilien besonders interessant: Die Kinderzahl spielt bei der Einkommensprüfung eine Rolle und er wird pro Kind gewährt.

  • Was ist der Kinderzuschlag?
  • Wie/wo stelle ich den Antrag auf Kinderzuschlag?
  • Wird der Kinderzuschlag pro Kind gezahlt?
  • Spielt die Kinderzahl für die Anspruchsberechtigung eine Rolle?
  • Wie hoch ist der Kinderzuschlag?

Hier finden Sie Informationen zum Kinderzuschlag.

Sie wollen wissen, ob der Kinderzuschlag für Ihre Familie in Betracht kommt? Hier geht’s zum „KiZ-Lotsen".

Übrigens

Familien, die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (Bürgergeld), Sozialgesetzbuch XII (Sozialhilfe), Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen, können auch die Leistungen für Bildung und Teilhabe für ihre Kinder in Anspruch nehmen.

Für Familien mit drei und mehr Kindern sowie für einkommensschwächere Familien kommen unter bestimmten Voraussetzungen weitere finanzielle Befreiungen im schulischen Bereich in Betracht:

„Landesstiftung Hilfe für Mutter und Kind“

Kinderreiche Familien können von der Landesstiftung Hilfe erhalten, wenn sie unverschuldet in Not geraten sind.

  • Wer erhält finanzielle Hilfen?
  • Welche Hilfe gibt es für kinderreiche Familien, Schwangere und Alleinerziehende?
  • Gibt es ab Drillingen eine besondere Unterstützung?

Die „Landesstiftung Hilfe für Mutter und Kind" bietet Hilfe für kinderreiche Familien in Not.

Ehrenpatenschaft des Ministerpräsidenten

Der Bayerische Ministerpräsident übernimmt für Geburten ab 1. Januar 2018 auf Antrag die Ehrenpatenschaft für Mehrlinge ab Drillingen, die ihren Hauptwohnsitz in Bayern haben und die deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines anderen EU-Mitgliedsstaates besitzen. Mit der Ehrenpatenschaft ist eine einmalige finanzielle Zuwendung von 1.000 € je Kind verbunden. Mit der Übernahme der Patenschaft erkennt der Freistaat Bayern die besonderen Herausforderungen für die Familie an, die sich aus einer Mehrlingsgeburt ergeben.

Mehr Informationen zur Ehrenpatenschaft erhalten Sie in der Bekanntmachung des Bayerischen Ministerpräsidenten.

Erholung und Freizeit

Für größere Familien ist ein gemeinsamer Familienurlaub oft eine Herausforderung. Für bayerische Familien mit geringerem Einkommen bietet das Familienministerium eine finanzielle Unterstützung an. Gefördert werden Familienurlaube in Familienferienstätten. Diese bieten ein besonders familienfreundliches Umfeld und sind auch räumlich meist auf größere Familien eingestellt.

  • Wo kann ich mit meiner großen Familie den Urlaub verbringen?
  • Unter welchen Voraussetzungen werde ich finanziell gefördert?
  • Steigt die Förderung mit der Kinderzahl?

Hier finden Sie Infos rund um die Förderung des Familienurlaubs: Antragstellung, Voraussetzungen, Höhe.

Angebote für Familien zeigt die Liste der Familienferienstätten in Deutschland.

Mutter mit Kindern in den Bergen.

Auch für Familien mit drei oder mehr Kindern gibt es in Bayern vielfältige und kostengünstige Möglichkeiten für einen Urlaub. (Foto: iStock/Getty)

Vergünstigungen für Familien

Der Freistaat Bayern bietet Familien Vergünstigungen bei vielen Freizeitangeboten.

  • Kultur für Kinder: Welche Angebote gibt es?
  • Welche günstigen Aktionen gibt es für Familien?
  • Gibt es kulturelle Veranstaltungen für Familien mit Kindern?

Kinderführungen, Veranstaltungen und Ausstellungen – hier finden Sie die Angebote der Staatlichen Schlösserverwaltung. Alle Kinder und Jugendlichen unter 18 Jahren haben freien Eintritt in die Schlösser der staatlichen Schlösserverwaltung.

Tipp für Kinder

Auf den Kinder- und Jugendseiten der Bayerischen Schlösserverwaltung gibt es viele Ideen zum Ausprobieren und Spielen. Hier finden Kinder auf einen Blick alle Führungen und Veranstaltungen in bayerischen Burgen, Schlössern und Gärten, außerdem Memo-Spiele, Malvorlagen, Entdeckerbögen, Geocaching-Touren und vieles mehr.

Vergünstigungen für Kinder und Familien gibt es auch in den staatlichen Museen. Soweit nicht freier Eintritt besteht, verlangen viele Museen sonntags nur 1 Euro Eintritt.

Auch die Bayerische Seenschifffahrt bietet Kinder- und Familienpreise – für Ausflüge auf dem Ammersee, Starnberger See, Tegernsee und Königssee.

Mütter, Väter, Familien: Kraft tanken in der Kur

  • Ich brauche eine Kur – wo bekomme ich Infos?
  • Wird eine Kur von der Krankenkasse bezahlt?
  • Haben Mütter und Väter ein Anrecht auf Reha-Maßnahmen?

Hier gibt es Infos zu Reha-Leistungen für Mütter und Väter.

  • Habe ich als werdende Mutter Anspruch auf Erholung?
  • Kur für Mütter kinderreicher Familien – zahlt die Krankenkasse?
  • Ich habe ein Kind mit Behinderung – gibt es eine Kur für mich?

Sie können sich bei diesen und weiteren Fragen auch direkt an Ihre Krankenkasse wenden.

Wohnen & Mieten

Eltern mit vier Kindern im Garten.

Im Bereich Wohnen und Mieten gibt es in Bayern Unterstützung für Mehrkindfamilien. (Foto: Shutterstock)

Sie haben drei oder mehr Kinder und suchen geeigneten Wohnraum? Hier finden Sie Infos zu den Themen Wohnen, Mieten und finanzielle Leistungen für Familien.

Wohngeld

  • Was ist Wohngeld?
  • Wer kann Wohngeld beantragen?
  • Wie wird das Wohngeld berechnet?
  • Wer kann einen Mietzuschuss beantragen?
  • Was ist ein Lastenzuschuss?

Hier finden Sie Infos zu den Themen Wohngeld, Mietzuschuss und Lastenzuschuss.

Wohnraumförderung

  • Haus bauen/kaufen, Wohnung kaufen: Wer bekommt in Bayern finanzielle Unterstützung?
  • Was ist das Bayerische Wohnungsbauprogramm?
  • Wie unterstützt Bayern die Bildung von Wohneigentum?

Mehr erfahren: Informationen rund um das Thema Wohnraumförderung.

Ihre Anlaufstellen, Infoportale im Netz

Engagement für kinderreiche Familien: Familienverbände

Einige Familienverbände engagieren sich ganz besonders für kinderreiche Familien und sorgen für Austausch und Vernetzung, z. B.: