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Corona-Krise: Informationen zur Kindertagesbetreuung
Was Eltern wissen müssen in Bezug auf Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen oder Heilpädagogische Tagesstätten.
Auf dieser Seite erhalten Sie alle aktuellen Informationen und Informationsblätter in Bezug auf die Kindertagesbetreuung zum Nachlesen und Herunterladen.
Inhaltsverzeichnis
Bildung hat Priorität
Informationsmaterial zum Download
- 411. Newsletter Kindertagesbetreuung
- 410. Newsletter Kindertagesbetreuung
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406. Newsletter: Informationen zum Coronavirus (SARS-CoV-2):Umgang mit Krankheitssymptomen in der Kindertagesbetreuung mit Elternbrief und Infoblatt zu den Selbsttests
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400. Newsletter Kindertagesbetreuung: Bayerische Impfstrategie – Impfung nach Anmeldung über BayIMCO
- 399. Newsletter Kindertagesbetreuung: Bayerische Impfstrategie – Impfungen für Beschäftigte in der Kindertagesbetreuung ab sofort möglich
- 398. Newsletter: Informationen zum Coronavirus (SARS-CoV-2): Appell an die Eltern und Fortsetzung des Beitragsersatzes im März 2021
- 396. Newsletter zur Kindertagesbetreuung: Fortführung des EU-Schulprogramms ab dem 22. Februar 2021
- Gemeinsame Bekanntmachung des StMAS und des StMGP: Rahmenhygieneplan
- 395. Newsletter: Über- bzw. Unterschreitung der 7-Tage-Inzidenz
- 393. Newsletter: Informationen zum Coronavirus (SARS-CoV-2): Weiteres Vorgehen ab dem 22. Februar 2021(PDF)
- 392. Newsletter: Bayerische Teststrategie – Reihentestungen ab sofort möglich (PDF)
- [Deutsch] Elternbrief vom 11.03.2021 (PDF)
- [Arabisch] Elternbrief vom 11.03.2021 (PDF)
- [Englisch] Elternbrief vom 11.03.2021 (PDF)
- [Französisch] Elternbrief vom 11.03.2021 (PDF)
- [Kroatisch] Elternbrief vom 11.03.2021 (PDF)
- [Italienisch] Elternbrief vom 11.03.2021 (PDF)
- [Polnisch] Elternbrief vom 11.03.2021 (PDF)
- [Russisch] Elternbrief Russisch vom 11.03.2021 (PDF)
- [Serbisch] Elternbrief vom 11.03.2021 (PDF)
- [Serbokroatisch] Elternbrief vom 11.03.2021 (PDF)
- [Serbisch kyrillisch] Elternbrief vom 11.03.2021 (PDF)
- [Türkisch] Elternbrief vom 11.03.2021 (PDF)
Aktuelle Informationen zur Kindertagesbetreuung
Kindertageseinrichtungen sind Bildungseinrichtungen und – ebenso wie Kindertagespflegestellen – ein unverzichtbarer Bestandteil unserer Gesellschaft und haben daher wieder zuerst geöffnet.
Seit dem 22. Februar 2021 bzw. dem 15. März 2021 ist im Bereich der Kindertagesbetreuung die Rückkehr in den (eingeschränkten) Regelbetrieb möglich. Das bedeutet: Grundsätzlich können alle Kinder ihre Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflegestelle wieder besuchen. Im eingeschränkten Regelbetrieb ist eine Betreuung der Kinder in festen Gruppen erforderlich.
Der Rahmenhygieneplan Kindertagesbetreuung und HPT findet auch im (eingeschränkten) Regelbetrieb Anwendung. Auch Kindertagespflegestellen und organisierte Spielgruppen sowie Maßnahmen zur Ferientagesbetreuung brauchen ein Schutz- und Hygienekonzept auf Grundlage des Rahmenhygieneplans (vgl. § 19 der 12. BayIfSMV).
Die Rückkehr in den (eingeschränkten) Regelbetrieb kann allerdings nur in Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer 7-Tages-Inzidenz von unter 100 (eingeschränkter Regelbetrieb) bzw. unter 50 (Regelbetrieb) erfolgen und nur, wenn die folgenden Voraussetzungen gegeben sind:
- Das Kind weist keine Symptome einer akuten, übertragbaren Krankheit auf (vgl. auch die Übersicht zum Umgang mit Krankheitssymptomen),
- das Kind steht nicht in Kontakt zu einer mit dem Corona-Virus infizierten Person bzw. seit dem Kontakt sind 14 Tage vergangen und
- das Kind unterliegt keiner sonstigen Quarantänemaßnahme.
Mit Selbsttests und hoher Impfpriorität zu mehr Sicherheit in der Kita
Flankiert wird der Übergang in den (eingeschränkten) Regelbetrieb durch die Zurverfügungstellung von Antigen-Selbsttests (vgl. 401. Kita-Newsletter und Infoblatt zu den Selbsttests). Außerdem können sich Beschäftigte in der Kindertagesbetreuung bereits jetzt gegen das Corona-Virus impfen lassen (vgl. 399. Kita-Newsletter und 400. Kita-Newsletter).
Seit dem 15. März 2021 können in Abhängigkeit von der 7-Tage-Inzidenz auch wieder organisierte Spielgruppen öffnen. Wichtig: Auch für organisierte Spielgruppen und Maßnahmen zur Ferientagesbetreuung findet der Rahmenhygieneplan Anwendung.
Wegen des erhöhten Infektionsrisikos sind Beschäftigte in der Kindertagesbetreuung in die Gruppe 2 der hohen Impfpriorität gerückt. Seit März 2021 wird sukzessive nach Verfügbarkeit der Impfstoffe ein Impfangebot unterbreitet und damit entscheidend zum Schutz des Personals beigetragen.
In Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer 7-Tage-Inzidenz von mehr als 100 – gilt Folgendes:
Der Betrieb von Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen, organisierten Spielgruppen für Kinder sowie Maßnahmen zur Ferientagesbetreuung sind grundsätzlich untersagt, lediglich eine Notbetreuung bleibt zulässig. Nähere Informationen hierzu können Sie auch unserem 404. Kita-Newsletter und unseren FAQ entnehmen.
Die Bekanntmachung zur Aufrechterhaltung eines Notbetriebs in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen, Ferientagesbetreuung sowie organisierten Spielgruppen für Kinder können Sie hier einsehen.
Der Rahmenhygieneplan findet auch in der Notbetreuung Anwendung.
Die Bekanntmachung zur Aufrechterhaltung eines Notbetriebs in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen, Ferientagesbetreuung sowie organisierten Spielgruppen für Kinder können Sie hier einsehen.
Der Freistaat unterstützt die Familien und die Träger der Kindertageseinrichtungen und die Kindertagespflegestellen gemeinsam mit den Kommunen zudem mit einem Beitragsersatz rückwirkend zum 1. Januar 2021 für die Monate Januar, Februar und März 2021. Nähere Informationen finden Sie in unserem 389. Kita-Newsletter sowie dem 398. Kita-Newsletter, in unserem Elternbrief und auch in unseren FAQ.