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Kindertagesbetreuung: Rückkehr zum eingeschränkten Regelbetrieb ab dem 22. Februar 2021 in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen!

Die Fakten:

Nach der Öffnung gibt es einen eingeschränkten Regelbetrieb in Kitas und Kindertagespflegestellen. Das bedeutet: Alle Kinder dürfen ihre Kita oder Kindertagespflegestelle wieder besuchen. Die Kinder werden allerdings in festen Gruppen betreut.

Voraussetzung für die Öffnung: Die Sieben-Tage-Inzidenz liegt unter 100.
Steigt der Wert über 100, müssen Kitas und Kindertagespflegestellen im betroffenen Landkreis bzw. in der kreisfreien Stadt wieder schließen.

Der Beitragsersatz für den Monat Februar läuft weiter. Auch Eltern, deren Kinder im Februar 2021 insgesamt an maximal fünf Tagen in der Betreuung waren, erhalten einen Beitragsersatz für den Monat Februar 2021.

In den Einrichtungen gelten klare Schutz- und Hygienevorgaben entsprechend dem Rahmenhygieneplan. Auch ein ergänzendes Testkonzept wurde entwickelt. Für die Beschäftigten in den Kitas und Kindertagespflegestellen stehen neben Reihentestungen bald auch kostenfreie Antigen-Selbsttests zur Verfügung. Hier warten wir nur noch auf deren Zulassung.

Familienministerin Carolina Trautner:
„Auch im eingeschränkten Regelbetrieb ist mir der Schutz des pädagogischen Personals weiterhin sehr wichtig. Sobald die Selbsttests zur Verfügung stehen, werden zwei Tests pro Person und pro Woche ermöglicht. All diese Angebote sind ein freiwilliges Zusatzangebot des Freistaats. Ich danke allen für die herausragende Arbeit für unsere Kinder in diesen schwierigen Zeiten!“

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